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Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Prüfquoten für Krankenhausabrechnungen. Die begehrte Mindestprüfquote von 5 % wird künftig nur noch Krankenhäusern gewährt, deren Anteil unbeanstandeter Abrechnungen mindestens 80 % beträgt. Bisher lag diese Schwelle bei 60 %.

Der Berater bespricht die Vertragsbedingungen mit dem jungen Paar